Tipps & Tricks: Die Probezeit

Welche Führerscheine sind mit einer Probezeit belegt?

Der Ersterwerb der Klassen A, A1 oder B. Werden in den 2 Jahren der Probezeit weitere Fahrerlaubnisse erworben, z.B. C und CE, werden diese Führerscheine indirekt mit in die Probezeit einbezogen, d.h. daß auch Verstöße auf einem Fahrzeug der Kl. C (großer LKW) dazu führen, daß die Führerscheinstelle des LA VS ein Seminar für auffällige Fahranfänger anordnen kann.

Führerschein auf Probe:

Für Führerscheinneulinge gelten besondere Bestimmungen. Besitzt man eine Fahrerlaubnis auf Probe, werden Verkehrsverstöße neben der Eintragung in der Verkehrssünderkartei auch noch in A- und B- Delikte unterteilt. Hat man als Fahranfänger gesündigt, muss man an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit wird von zwei auf vier Jahre verlängert. Als nächste Stufe folgt eine verkehrspsychologische Beratung.

Trotz dieser Maßnahmen verlieren jährlich rund 20.000 Fahranfänger ihre Fahrerlaubnis vor Ablauf der Probezeit.

Sanktionen während der Probezeit:

Erste Stufe:

  • Tatbestand:
    – eine schwerwiegende (A) oder zwei weniger schwerwiegende (B) Zuwiderhandlungen.
  • Folgen:
    – Pflicht-Teilnahme an einem Aufbauseminar
    – Probezeit verlängert sich um zwei Jahre

Zweite Stufe:

  • Tatbestand:
    – eine weitere schwerwiegende (A) oder zwei weitere weniger schwerwiegende (B) Zuwiderhandlungen.
  • Folgen:
    – schriftliche Verwarnung
    – Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen

Dritte Stufe:

  • Tatbestand:
    – eine weitere schwerwiegende (A) oder zwei weitere weniger schwerwiegende (B) Zuwiderhandlungen.
  • Folgen:
    – Entzug der Fahrerlaubnis