Begleitetes Fahren ab 17

Mehr Sicherheit für Fahranfänger!!!

Was entwickelt sich durch Fahrpraxis:

  • Fahrerfahrung wird aufgebaut, wodurch Verkehrssituationen angemessener eingeschätzt werden können
  • Anfänger lernen immer besser die vorausschauende Fahrweise
  • Reaktionen werden automatisiert und damit schneller

Wie funktioniert Begleitetes Fahren?

  • komplett abgeschlossene Fahrausbildung (für PKW) gemäß Fahrschülerausbildungsordnung
  • bestandene Fahrerlaubnisprüfung
  • Führerscheinerwerb – Prüfbescheinigung – Beginn der Probezeit
  • Prüfbescheinigung gilt in ganz Deutschland
  • Fahren nur in Begleitung
  • Ab dem 18. Lebensjahr fahren ohne Begleitung

Fahranfänger im begleiteten Fahren…

  • sind mindestens 17 Jahre alt und höchstens 17 Jahre 9 Monate
  • haben eine abgeschlossene Fahrausbildung (für PKW), und die Führerscheinprüfung bestanden
  • sind die verantwortlichen Fahrzeugführer
  • sollten die Zeit bis zum 18.ten Geburtstag nutzen, um Fahrpraxis zu bekommen
    (Übung macht den Meister!!!)
  • fahren ausschließlich in Begleitung und nur im Inland
  • unterliegen der Regelungen der Probezeit

Pflichten der Fahranfänger/innen:

  • der Fahranfänger hat dieselben Pflichten wie jeder normale Fahrer mit gültiger
    Fahrerlaubnis
  • er trägt die volle Verantwortung als Fahrzeugführer
  • er soll viel fahren, aber ausschließlich in Begleitung eines zugelassenen Begleiters
  • er fährt nicht, wenn der Begleiter zur Begleitung nicht fähig ist

Was Fahranfänger beachten sollten:

Wenn andere mit 18 zum ersten Mal hinter dem Steuer sitzen, hat sie oder er schon ein Jahr Erfahrung gesammelt. Und das gibt nicht nur der Fahranfängerin und dem Fahranfänger selbst mehr Sicherheit, sondern auch allen, die mitfahren. Begleitetes Fahren ohne Begleiter ist kein Kavaliersdelikt, sondern schlicht und einfach illegal. Und das hat Konsequenzen. Auch das Fahren im Ausland ist nicht erlaubt. Die Prüfbescheinigung gilt in ganz Deutschland.

Was passiert, wenn…

Fahren ohne Begleiter/ Fahren im Ausland:

  •    Widerruf der Ausnahmegenehmigung
  •    50 Euro Bußgeld
  •    1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
  •    vor Neuerteilung ist ein Aufbauseminar zu absolvieren

Begleitpersonen…

Was im Rallyesport die Co-Piloten, sind bei den Fahranfängern die Beifahrerin oder der Beifahrer – ganz nach dem Motto „Vier sehen mehr als zwei“. Das gibt nicht nur Sicherheit, es verstärkt auch das Vertrauen zueinander. Die Begleiter sind weder „Hilfsfahrlehrer“, noch selbst ernannte Pädagogen – sondern Begleitpersonen, die ab und zu mal einen Rat geben aber niemals aktiv ins Fahren eingreifen dürfen. Kurz und knapp, Begleitpersonen…

  • müssen das 30.Lebensjahr vollendet haben
  • müssen seit mind. 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen
  • dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
  • werden mit Namen und Geburtsdatum in die Prüfbescheinigung eingetragen
  • sind nicht die verantwortlichen Autofahrer
  • strahlen Ruhe und Besonnenheit aus und Vertrauen den/der jungen Fahrer/in
  • Die Begleiter dürfen nicht begleiten, wenn sie 0,25mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut haben. Das Begleitverbot gilt auch unter Wirkung eines berauschenden Mittels.

Aufgaben der Begleitperson…

  • mitfahren und begleiten – aber – keine Ausbildungsfunktion
  • Akzeptanz des Fahrers als verantwortlicher Fahrzeugführer
  • Beobachten des Fahrverhaltens – aber – Beschränkung auf gelegentliche Hinweise ohne direktes Eingreifen in Fahrentscheidungen oder Fahrmanöver
  • Ausübung eines mäßigen Einflusses in Belastungs- und Konfliktsituationen
  • Beratung des Fahrers bei der Vorbereitung einer Fahrt
  • Gesprächspartner für einen Austausch von Fahrerfahrungen
  • WICHTIG: Diese Gespräche nicht während der Fahrt führen, sondern vor oder nach dieser!

Ausüben eines mäßigen Einflusses:

  • Hinweise bei Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit
  • Hinweise bei Unterschreiten eines angemessenen Sicherheitsabstandes
  • Hinweise auf Straßenverhältnisse
  • Absprachen vor der Fahrt über Fahrstrecke und deren Besonderheiten, Pausen, Höchstgeschwindigkeit,….
  • Besprechung kritischer Situationen (Wichtig: in Fahrpausen)
  • Angemessene Anerkennung zollen

Was der Begleiter unterlassen sollte:

  • stetiges korrigieren von Fahrentscheidungen
  • Ärger über andere Verkehrsteilnehmer verstärken
  • die/den Fahrer/in mehr abzuverlangen, als diese/r von sich aus tun will (z.B. zu schnelleren Fahren auffordern, Pausen hinausschieben)
  • Fahrer/in ablenken (z.B. stetig in Gespräche verwickeln; auf Dinge am Wegesrand aufmerksam machen,….)

Vorausschauendes Fahren – den 7. Sinn entwickeln

  • Beobachten des gesamten Verkehrsraums
  • Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch Rückspiegel
  • Beobachten von einmündenden und kreuzenden Straßen bereits aus größerer Entfernung
  • Frühzeitiges Erkennen von Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit, von Hindernissen,…
  • Frühzeitiges Erkennen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer
  • Frühzeitiges Erkennen von Fahrmanövern anderer Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Bremsen, Abbiegen, Ausscheren,….