Die Führerscheinklassen

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Der Autoführerschein umfasst Kraftwagen nur noch bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (statt 7,5t in der alten Klasse 3), und die Anhängelast ist eingeschränkt worden.

Die Fahrerlaubnis gibt es auch in einer Automatik-Version.

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

Auch mit Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse
— oder —
Die Gesamtmasse des Zuges (PKW + Anhänger) darf 3.500kg nicht überschreiten.

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist auf 15 Jahre befristet.

Einschluss:
Klasse B schließt die Klassen AM und L ein.

Sonstiges:
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

Sonderfahrten
Klasse B
ÜberlandAutobahnDunkelfahrt
Bei Ersterwerb543
Bei Erweiterung von einer anderen Klasse543
Dauer der Prüfung45 Minuten  

 

Die Ergänzung zum Pkw-Führerschein für alle, denen die relativ leichten Anhänger der Klasse B nicht genügen. Der BE – Schein ist wegen der Ausbildungs- und Prüfungskosten sicher erst dann zu empfehlen, wenn er tatsächlich gebraucht wird.

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B).

Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

Auch mit Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse
— oder —
Die Gesamtmasse des Zuges (PKW + Anhänger) darf 7.000kg nicht überschreiten.

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse BE ist auf 15 Jahre befristet.

Einschluss:
Klasse BE schließt die keine weiteren Klassen mit ein.

Sonderfahrten
Klasse BE
ÜberlandAutobahnDunkelfahrt
Bei Erweiterung von Klasse B311
Dauer der Prüfung45 Minuten  

Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man „offene“ Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr.

Wer 24 Jahre oder älter ist, darf jedoch – ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte  Klasse A2 gehen zu müssen – gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter „Direkteinstieg“).

Mindestalter:
Für den Direkteinstieg 24 Jahre

Voraussetzungen:
Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2 voraus. Mit mindestens 24 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A erworben werden, ohne vorher die Klasse A2 zu besitzen (Direkteinstieg).Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der Leistungsklasse A; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 24. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 24. Geburtstag ausgehändigt.

Fahrzeuge:
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeorneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse A ist auf 15 Jahre befristet.

Einschluss:
Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1, A2 und AM.

Sonstiges:
Das Mindestalter für dreirädrige Kraftfahrzeuge ist 21 Jahre.

Sonderfahrten Klasse A
(unbeschränkt)
ÜberlandAutobahnDunkelfahrt
Bei Ersterwerb
(Direkteinstieg)
543
Bei Erweiterung von Klasse A2321
Bei Erweiterung von Klasse A1 beschränkt,
wenn das Mindestalter 24 erreicht ist
321
Dauer der Prüfung60 Minuten  

Die Motorradklasse A2 gibt es für die 18- bis 24jährigen zuerst nur „beschränkt“. Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zuviel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf.

Mindestalter:
18 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Fahrzeuge:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg.

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist auf 15 Jahre befristet.

Einschluss:
Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.

Sonderfahrten Klasse AÜberlandAutobahnDunkelfahrt
Bei Ersterwerb543
Bei Erweiterung von Klasse A1321
Dauer der Prüfung60 Minuten  

Diesen „kleinen“ Motorradführerschein machen viele mit sechzehn Jahren. Mit ihm darf man sogar schon auf die Autobahn, obwohl man sich angenehmere Fahrten vorstellen kann, denn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Vorteil gegenüber der Klasse M: mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.

Mindestalter:
16 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,1kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung und bis zu 15 kW.

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 ist auf 15 Jahre befristet.

Einschluss:
Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse AM.

Sonderfahrten Klasse A1
(unbeschränkt)
ÜberlandAutobahnDunkelfahrt
Bei Ersterwerb
(Direkteinstieg)
543
Dauer der Prüfung60 Minuten  

Hier beginnt die Mobilität für den jungen Erwachsenen. Zwar auf 50 bzw. 45 km/h beschränkt, aber dafür auch wesentlich billiger und einfacher in der Ausbildung als die Klasse A1. Wer hauptsächlich innerorts fährt, für den ist die Klasse AM die ideale Wahl.

Mindestalter:
16 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge:
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten

Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kW im Falle von Elektromotoren,

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind),

Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen), sowie

dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzungsleistung von nicht mehr als 4kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse AM ist auf 15 Jahre befristet.

Einschluss:
Die Klasse AM schließt keine andere Führerscheinklasse ein.

Sonderfahrten Klasse AMÜberlandAutobahnDunkelfahrt
Klasse AMkeinekeinekeine
Dauer der Prüfung45 Minuten  

Der Einstieg in die Zugmaschinen-Welt. Mit Klasse L darf man sogar zwei Anhänger ziehen, und das ohne vorgeschriebene Fahrausbildung.

Mindestalter:
16 Jahre

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse L setzt keine andere Klasse voraus.

Fahrzeuge:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse L ist auf 15 Jahre befristet.

Einschluss:
Die Klasse L schließt keine andere Führerscheinklasse ein.

Sonstiges:
In Klasse L ist keine Fahrausbildung vorgeschrieben, es wird nur die theoretische Prüfung verlangt.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
18 Jahre bzw BF 17

Voraussetzungen:
Der Erwerb der Schlüsselzahl 96 setzt die Klasse B voraus.

Fahrzeuge:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

Befristung:
Die Schlüsselzahl 96 ist auf 15 Jahre befristet.

Einschluss:
Die Schlüsselzahl 96 schließt keine andere Führerscheinklasse ein.

 Bei Erweiterung von einer Klasse B
Theoretischer Unterricht Schlüsselzahl 962,5 Stunden
Praktischer Unterricht Schlüsselzahl 963,5 Stunden
Fahrpraktische Übung durch FahrlehrerMindestens 60 Minuten

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

Mindestalter:
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.

Voraussetzungen:
Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre. Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Fahrzeuge:
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Befristung:
Die Schlüsselzahl B196 ist auf 15 Jahre befristet.

Einschluss:
Die Schlüsselzahl B196 schließt keine andere Führerscheinklasse ein.

  Bei Erweiterung von einer Klasse B
Theoretischer Unterricht Schlüsselzahl B196 6,0 Stunden
Praktischer Unterricht Schlüsselzahl B196 7,5 Stunden
Fahrpraktische Übung durch Fahrlehrer Ohne Zeitangabe


Sie ist im eigentlichen Sinne kein Führerschein, wird aber der Vollständigkeit halber hier mit aufgeführt. Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung findet entweder in einer Fahrschule statt oder auf weiterführenden Schulen, die dafür qualifizierte Lehrkräfte haben.

Außer einigen Übungsfahrten wird nur theoretisch geprüft, eine Fahrprüfung gibt es nicht.

Mindestalter:
15 Jahre

Voraussetzungen:
Die MOFA – Prüfbescheinigung kann jeder erwerben.

Fahrzeuge:
MOFA (Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm).

Befristung:

Einschluss:
Die MOFA – Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.

Sonstiges:
Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA – Prüfbescheinigung,  stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.