Der theoretische Unterricht

Die Fahrschule bietet regelmäßig dienstags und mittwochs (in Obernkirchen), montags und donnerstags (in Meerbeck) theoretischen Unterricht an. Die Tabelle unten zeigt, die Mindestanzahl der Unterrichtseinheiten, zu je 90 Minuten, welche du ableisten musst. Der Unterricht ist in Grundstoff (umfasst alle Klassen) und Zusatzstoff unterteilt.

Grundstoff bei Ersterwerb:

Bei Erweiterung:

12 Doppelstunden (zu je 90 Minuten)

6 Doppelstunden (zu je 90 Minuten)

 


Plus Zusatzstoff für die jeweilige Klasse. (siehe Tabelle)

Klassenspezifischer theoretischer Mindestunterricht bei Ersterwerb:

Der klassenspezifische Unterricht der Klasse B beinhaltet bereits den Zusatzstoff für die Anhängerklasse E. BE ohne theoretische Prüfung

Klasse Doppelstunden
A und A2 4
A1 4
B 2
AM 2
L 2
T 6


Zum Verständnis einige Beispiele:

  1. Du willst die Klasse B (Auto) erwerben, musst also dafür 14 (=12+2) Doppelstunden theoretischen Unterricht besuchen. Wenn du irgendwann auf die Klasse BE aufstocken möchtest, kommt kein weiterer theoretischer Unterricht hinzu.
  2. Wenn du den AB (Auto+Motorrad Führerschein) machen möchtest, sieht das wie folgt aus: 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Klasse A + 2 Doppelstunden Klasse B, ergibt 18 Doppelstunden insgesamt.
  3. Du besitzt eine Mofa-Prüfbescheinigung und möchtest auf die Klasse A1 aufstocken (Leichtkrafträder 125ccm,Mindestalter 16 Jahre). Da die Berechtigung zum Mofa fahren leider kein echter Führerschein ist, gibt es dafür keinen Theorie Bonus. Das bedeutet, ganz normal 12+4=16 Doppelstunden theoretischen Unterricht.

Sonderfahrten:

Bevor mit den Sonderfahrten begonnen werden darf, muß die Grundausbildung weitestgehend abgeschlossen sein. Die Zahl der dafür erforderlichen Fahrstunden hängt von dem Lernfortschritt des einzelnen Schülers ab.

Die Sonderfahrten werden unterteilt in:

  • die Fahrten auf Überlandstrecken (Bundes- oder Landstraßen)
  • die Fahrten auf Autobahnen
  • die Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

Wichtig ist zu wissen, das die Sonderfahrten nicht kombiniert werden können. Beispielsweise ist eine Autobahnfahrt im Dunkeln nicht gleichzeitig als zwei Sonderfahrten zu werten.

Sicher ist es auch möglich, die erste Fahrstunde im Dunkeln durchzuführen, was aber nicht bedeutet, das diese als Sonderfahrt gelistet wird. Denn diese dürfen ja erst zum Ende der Ausbildung stattfinden.

Die Sonderfahrten dürfen nicht dazu dienen, Mängel in der Grundausbildung wegzubügeln oder rückwärts einparken zu üben. Das hat in der Grundausbildung zu geschehen.

Wie viele Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Besondere Ausbildungsfahrten für alle Klassen sind gesetzlich geregelt, die Unterrichteinheiten zu je 45 Minuten berechnet.

Besondere Ausbildungsfahrten A1
A
B
A1 auf A
A2 auf A
B auf BE
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 3 3
Schulung auf Autobahnen 4 2 1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 1 1
Unterhalb eines 2 jährigen Vorbesitzes A1 auf A2 A2 auf A
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 3
Schulung auf Autobahnen 2 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 1